Schulkonferenz
An
jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. An den Grundschulen sind
Eltern und Lehrer im Verhältnis 1:1 Mitglieder in der Schulkonferenz. Sie
werden für die Dauer eines Schuljahres von der Schulpflegschaft bzw. der
Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulleiterin ist Vorsitzende der Schulkonferenz,
hat jedoch kein Stimmrecht. Sie entscheidet allerdings bei Stimmengleichheit.
Die Schulkonferenz berät über Bildungs – und Erziehungsarbeit in der Schule,
gibt Empfehlungen in Fragen der Unterrichtsinhalte und Methoden, der
Unterrichtsverteilung und der Leistungsbewertung. Sie entscheidet in wichtigen
Punkten.