Liebe Eltern, haben Sie keine Angst vor einem Amt!
In welchen Gremien sie aktiv Schule mitgestalten können, erfahren Sie weiter unten.
Schulpflegschaft
Schulpflegschaft
Die
Schulpflegschaft setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften
zusammen. Deren Stellvertreter können mit beratender Stimme an den Sitzungen
der Schulkonferenz teilnehmen. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der
Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs– und Erziehungsarbeit in
der Schule. Die Schulpflegschaft wählt aus ihrem Kreis eine/n Vorsitzende/n und
deren/dessen Stellvertreter/in für die Dauer eines Schuljahres. Darüber hinaus
wählt die Schulpflegschaft die Elternvertreter für die Schulkonferenz.