Abschnittsübersicht

    • Liebe Eltern, haben Sie keine Angst vor einem Amt!

      In welchen Gremien sie aktiv Schule mitgestalten können, erfahren Sie weiter unten.

    • Klassenpflegschaft
      Auf dem ersten Elternabend zu Beginn eines Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) der Klassenpflegschaft und eine(n) Stellvertreter(in). Diese gewählten Eltern vertreten für ein Jahr die Elternschaft dieser Klasse. Mitglieder einer Klassenpflegschaft sind alle Erziehungsberechtigten einer Klasse. Der/Die Klassenlehrerin ist Mitglied mit beratender Stimme. 

      Zur ersten Klassenpflegschaftssitzung lädt entweder der/die Klassenlehrerin oder der/die vorjährige Vorsitzende(r) ein. Weitere Elternversammlungen werden dann von den Klassenpflegschaftsvorsitzenden nach Absprache mit den KlassenlehrerInnen einberufen. 

      Zu den Inhalten der Sitzungen gehören u.a. Beratungen über Art und Umfang der Hausaufgaben, Durchführung von Leistungsüberprüfungen, Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregungen zur Einführung von Lehrmitteln, Besprechen von Erziehungsfragen, die Auswahl der Unterrichtsinhalte im Rahmen der Lehrpläne und Richtlinien, aber auch praktische Hilfen, wie die Begleitung von Schulausflügen, das Organisieren von Klassenfesten und anderen Ereignissen.

    • Schulpflegschaft
      Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. Deren Stellvertreter können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkonferenz teilnehmen. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs– und Erziehungsarbeit in der Schule. Die Schulpflegschaft wählt aus ihrem Kreis eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in für die Dauer eines Schuljahres. Darüber hinaus wählt die Schulpflegschaft die Elternvertreter für die Schulkonferenz.

    • Schulkonferenz
      An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. An den Grundschulen sind Eltern und Lehrer im Verhältnis 1:1 Mitglieder in der Schulkonferenz. Sie werden für die Dauer eines Schuljahres von der Schulpflegschaft bzw. der Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulleiterin ist Vorsitzende der Schulkonferenz, hat jedoch kein Stimmrecht. Sie entscheidet allerdings bei Stimmengleichheit. Die Schulkonferenz berät über Bildungs – und Erziehungsarbeit in der Schule, gibt Empfehlungen in Fragen der Unterrichtsinhalte und Methoden, der Unterrichtsverteilung und der Leistungsbewertung. Sie entscheidet in wichtigen Punkten.