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    • Schulkonferenz
      An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. An den Grundschulen sind Eltern und Lehrer im Verhältnis 1:1 Mitglieder in der Schulkonferenz. Sie werden für die Dauer eines Schuljahres von der Schulpflegschaft bzw. der Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulleiterin ist Vorsitzende der Schulkonferenz, hat jedoch kein Stimmrecht. Sie entscheidet allerdings bei Stimmengleichheit. Die Schulkonferenz berät über Bildungs – und Erziehungsarbeit in der Schule, gibt Empfehlungen in Fragen der Unterrichtsinhalte und Methoden, der Unterrichtsverteilung und der Leistungsbewertung. Sie entscheidet in wichtigen Punkten.