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    • Schulpflegschaft
      Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. Deren Stellvertreter können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulkonferenz teilnehmen. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs– und Erziehungsarbeit in der Schule. Die Schulpflegschaft wählt aus ihrem Kreis eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in für die Dauer eines Schuljahres. Darüber hinaus wählt die Schulpflegschaft die Elternvertreter für die Schulkonferenz.