Abschnittsübersicht

    • Klassenpflegschaft
      Auf dem ersten Elternabend zu Beginn eines Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) der Klassenpflegschaft und eine(n) Stellvertreter(in). Diese gewählten Eltern vertreten für ein Jahr die Elternschaft dieser Klasse. Mitglieder einer Klassenpflegschaft sind alle Erziehungsberechtigten einer Klasse. Der/Die Klassenlehrerin ist Mitglied mit beratender Stimme. 

      Zur ersten Klassenpflegschaftssitzung lädt entweder der/die Klassenlehrerin oder der/die vorjährige Vorsitzende(r) ein. Weitere Elternversammlungen werden dann von den Klassenpflegschaftsvorsitzenden nach Absprache mit den KlassenlehrerInnen einberufen. 

      Zu den Inhalten der Sitzungen gehören u.a. Beratungen über Art und Umfang der Hausaufgaben, Durchführung von Leistungsüberprüfungen, Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregungen zur Einführung von Lehrmitteln, Besprechen von Erziehungsfragen, die Auswahl der Unterrichtsinhalte im Rahmen der Lehrpläne und Richtlinien, aber auch praktische Hilfen, wie die Begleitung von Schulausflügen, das Organisieren von Klassenfesten und anderen Ereignissen.