Klassenpflegschaft
Auf
dem ersten Elternabend zu Beginn eines Schuljahres wählen die Eltern jeder
Klasse aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) der Klassenpflegschaft und
eine(n) Stellvertreter(in). Diese gewählten Eltern vertreten für ein Jahr die
Elternschaft dieser Klasse. Mitglieder einer Klassenpflegschaft sind alle
Erziehungsberechtigten einer Klasse. Der/Die Klassenlehrerin ist Mitglied mit
beratender Stimme.
Zur ersten Klassenpflegschaftssitzung lädt entweder der/die Klassenlehrerin
oder der/die vorjährige Vorsitzende(r) ein. Weitere Elternversammlungen werden
dann von den Klassenpflegschaftsvorsitzenden nach Absprache mit den
KlassenlehrerInnen einberufen.
Zu den Inhalten der Sitzungen gehören u.a. Beratungen über Art und Umfang der
Hausaufgaben, Durchführung von Leistungsüberprüfungen, Einrichtung freiwilliger
Arbeitsgemeinschaften, Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregungen
zur Einführung von Lehrmitteln, Besprechen von Erziehungsfragen, die Auswahl
der Unterrichtsinhalte im Rahmen der Lehrpläne und Richtlinien, aber auch
praktische Hilfen, wie die Begleitung von Schulausflügen, das Organisieren von
Klassenfesten und anderen Ereignissen.